Rund um den Reifen

Nicht jeder Reifen darf auf jedem Pkw montiert werden. Der Reifen wird deswegen mit einer Fülle an Informationen beschriftet. Die Kennzeichnung von Reifen wirkt auf den Laien deswegen meist verwirrend. Die Punkte „Reifenkennzeichnung“ schafften Klarheit über das was erlaubt und möglich und was nicht zulässig ist.

 

Dimension des Reifens / ''Kenndaten''

Die technische Ausführung der Bereifung ist durch den § 36 StVZO festgelegt. Danach sind Pkw-Reifen entsprechend der europ. Vorschrift ECE-R 30 genormt. Dies gilt insbesondere für die Beschriftung der Reifenflanke. Sie gibt über die wichtigsten Daten des Reifens Auskunft. Innerhalb dieser Information sind die für den Autofahrer relevanten Angaben zusammengestellt - die Norm verlangt darüber hinaus weitere Bezeichnungen auf der Flanke wie z.B. Herstellername und Reifentyp.

Der Umgang mit Reifen-Kenndaten wird dadurch erschwert, dass Maßeinheiten des metrischen Systems (mm) mit dem englischen Zoll-System (1" =  25,4 mm) kombiniert sind. Weiterer Bestandteil der Größenangabe ist zudem eine Zahl, die kein Maß, sondern ein "Verhältnis" angibt. Dies wird im folgenden Schema erläutert.

 

Reifenbreite

Sie wird angegeben in Millimetern (hier: 175 mm). Bei herkömmlichen Pkw-Reifen reichen die Querschnittsbreiten von nominell 125 mm (z.B. 125/80 R 12) bis ca. 335 mm (z.B. 335/30 R 19). Die Breiten steigen dabei in 10-mm-Schritten. Besondere Reifen für neue Rad-Reifen-Systeme (z.B. PAX-System, TD-Reifen von Dunlop oder TRX- oder TDX-Reifen von Michelin) haben andere Breitenmaße in Millimetern. Die Breiten reichen von 160 mm bis 240 mm.
Die tatsächliche Reifenbreite weicht, bedingt durch die üblichen Fertigungstoleranzen, meist von den nominellen Angaben geringfügig ab und variiert von Hersteller zu Hersteller um wenige Millimeter. Außerdem ist sie abhängig von der Breite der Felge, auf der der Reifen montiert ist.
Die Normung der Reifen erlaubt es, die meisten Reifen auf Felgen verschiedener Breiten zu montieren. Die sich daraus ergebenden Breitenunterschiede können Ursache dafür sein, dass auf bestimmten Fahrzeugen nur Reifen bestimmter Hersteller oder lediglich in Kombination mit bestimmten Felgen empfohlen werden (siehe auch Punkt 9), da in diesen Fällen ausschließlich diese Reifen in allen Betriebszuständen mit Sicherheit (also auch beim Einfedern oder beim Lenkeinschlag) "freigängig" sind. Auch die Verwendbarkeit von Schneeketten kann an bestimmte Reifenfabrikate und Felgenbreiten gebunden sein. Zu beachten sind hierzu die Hinweise in den Fahrzeugpapieren und in der Bedienungsanleitung.

 

Reifenserie und -bauart, Felgendurchmesser

b: Höhen-Breiten-Verhältnis ....../50, /60, /70, /80
Hier geht es um das Verhältnis von Höhe zu Breite des Reifenquerschnittes in Prozent, Beispiel in Bild 1:  "/70"
Der Fachmann spricht hier auch von "Serie 70" oder "70-er .... Reifen". Ein /50 bedeutet dann, dass die  Reifenhöhe halb so groß ist wie die Reifenbreite.
Mit "fallenden" Verhältnis-Zahlen wird die Reifenflanke immer niedriger - übliches Erscheinungsbild sportlicher Pkw (225/45...)
Sonderfall: Bei Reifen der 80er-und /82er-Serie war früher die ".../80" in der Bezeichnung nicht üblich - dementsprechend kann in älteren Fahrzeugpapieren noch "175 R 15" stehen. Dies entspricht nunmehr beim Reifenkauf "175/80 R 15".

 

c: Reifenbauart
"R" steht hier für "Radial" (zusätzlich auch häufig ausgeschrieben). Es handelt sich um die heute übliche Bauart mit radial angeordneten Karkassfäden. Bis in die 60-iger Jahre war der Diagonalreifen Standard. Sofern heute noch für Spezialfälle (z.B. Oldtimer) produziert, steht anstelle des "R" ein "D" oder auch ein Strich „–”.
Hinweis: Es dürfen grundsätzlich nur Reifen einer Bauart montiert werden. Mischbereifung – also Diagonal- und Radialreifen auf einem Fahrzeug, ist lt. StVZO § 36 nicht zulässig. Es werden allerdings Ausnahmen erlaubt.

 

d: Felgendurchmesser.
Der Felgendurchmesser wird radial von Felgenrand zu Felgenrand (Messpunkte: s. Bild 3) ermittelt, das Maß wird meist in Zoll ( " ) angegeben. Die gängigsten Maße reichen von 10" bis 20". Bei PAX-Reifen, TD-Reifen von Dunlop sowie TRX- und TDX-Reifen von Michelin werden die Felgendurchmesser in Millimeter angegeben. Die gängigsten Durchmesser gehen von 315 mm bis 440 mm.

 

e: Tragfähigkeitskennziffer (LI für Last-Index oder auch Load Index)
Der Last-Index ist eine Kennzahl für die Belastbarkeit des Reifens. Jedem LI-Wert wird, auszugsweise dargestellt in nachfolgender Tabelle, eine bestimmte Belastbarkeit des Reifens bei einem vorgegebenen Luftdruck zugeordnet. Beispiel in Bild 2: "82" entspr. 475 kg bei einem Reifenfülldruck von 2,5 bar. Jede Reifendruckreduzierung verringert die Tragfähigkeit des Reifens. Die montierten Reifen müssen mindestens dem in dem Fahrzeugpapieren angegebenen LI entsprechen, höhere Werte des LI sind zulässig.

Zuordnung von Last-Index (Load-Index) und Reifentragfähigkeit (Auszug)

LI
Last-Index
Load-Index
Maximale
Tragfähigkeit
in (kg) bei
entspr.
Luftdruck
LI
Last-Index
Load-Index
Maximale
Tragfähigkeit
in (kg) bei
entspr.
Luftdruck
30 106  70 335
31 109 71 345
32 112 72 355
33 115 73 365
34 118 74 375
35 121 75 387
36 125 76 400
37 128 77 412
38 132 78 425
39 136 79 437
40 140 80 450
41 145 81 462
42 150 82 475
43 155 83 487
44 160 84 500
45 165 85 515
46 170 86 530
47 175 87 545
48 180 88 560
49 185 89 580
50 190 90 600
51 195 91 615
52 200 92 630
53 206 93 650
54 212 94 670
55 218 95 690
56 224 96 710
57 230 97 730
58 236 98 750
59 243 99 775
60 250 100 800
61 257 101 825
62 265 102 850
63 272 103 875
64 280 104 900
65 290 105 925
66 300 106 950
67 307 107 975
68 315 108 1000
69 325 109 1030

Zusatzangabe "Reinforced", "Extra Load" oder auch "XL": Bezeichnung an Reifen besonders hoher Tragfähigkeit (z.B. für Kleintransporter, Kleinbusse, Vans, Geländewagen, schnelle Pkw mit V-Reifen). Ausschlaggebend ist aber auch hier die entsprechend höhere LI-Kennziffer. Reinforced-Reifen einer bestimmten Dimension benötigen auch einen höheren Fülldruck als die Standardversion des Reifens. Als Faustregel gilt: Für jeden Punkt einer höheren LI-Kennziffer ist der Fülldruck um 0,1 bar zu erhöhen.


Beispiel: Ein Reifen der Dimension
195/65 R 15 91 T (Standard) hat eine Tragfähigkeit von 615 kg bei einem Fülldruck von 2,5 bar
195/65 R 15 95 T Reinforced hat eine Tragfähigkeit von 690 kg bei einem Fülldruck von 2,9 bar

Zu beachten ist bei der Umrüstung von Reinforced-Reifen auf C-Reifen, dass für die Angaben des Load Index unterschiedliche Basisluftdrücke angesetzt werden. Entsprechende Bescheinigungen sind beim Reifenhersteller erhältlich. Diese gibt auch Auskunft über die erforderlichen, höheren Luftdrücke.

 

f: Geschwindigkeitssymbol (GSY, auch "Speed-Index")

Kennbuchstabe, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Reifens angibt. Den Kennbuchstaben sind nachfolgende Höchstgeschwindigkeiten zugeordnet (hier dargestellt: übliche GSY für Pkw)

 

Geschwindigkeits-
symbole (GSY Speed-Index)
zul. Höchst-
geschwindigkeit
in (km/h)
Geschwindigkeits-
symbole (GSY Speed-Index)
zul. Höchst-
geschwindigkeit
in (km/h)
F 80 S   180
G 90 T   190
J 10 U   200
K 110 H   210
L 120 V   240
M 130 VR >210
N 140 W   270
P 150 Y   300
Q 160 Z >240
R 170    

 

 
Last-Index und Speed-Index sind in Kombination zu sehen. Dabei sind einige Besonderheiten zu beachten:

1. Bei Reifen, die für Geschwindigkeiten von mehr als 210 km/h (Speed-Index H) zugelassen sind, sinkt die Reifentragfähigkeit mit dem Maß der gefahrenen Geschwindigkeit oberhalb 210 km/h. Beispiel: Die Tragfähigkeit eines V-Reifens sinkt bei der möglichen Höchstgeschwindigkeit von 240 km/h auf 91 % seiner ausgewiesenen Tragfähigkeit. Dieser Umstand ist besonders zu beachten, wenn sehr schnelle Pkw mit entsprechenden M+S-Reifen ausgestattet werden, die den Speed-Index V tragen. Hier empfehlen sich Reifen mit höherem Last-Index. Für V-, W- und Y-Reifen gibt es Tabellen, die Auskunft geben über die Tragfähigkeitsreduzierung bei entsprechend hohen Geschwindigkeiten. Zu berücksichtigen sind außerdem besonders hohe Sturzwerte der Räder.

2. Bei gängigen Pkw-Reifen (Speed-Index z.B. T oder H), die auf Anhängern nicht schneller als 100 km/h gefahren werden, sind Lastzuschläge von bis zu 10 % bei einer Reifendruckerhöhung von 0,2 bar erlaubt. Für die Berechnung der Reserven der Reifen und möglicher Auflastungen des Anhängers sollte unbedingt ein Fachmann herangezogen werden.

VR und ZR: Spezielle Hinweise
Für schnelle, ältere Fahrzeuge wurden Reifen mit den Bezeichnungen VR (Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h) und ZR (über 270 km/h) in den Fahrzeugpapieren vorgeschrieben. Diese Reifen werden vielfach nicht mehr angeboten. Die maximale Geschwindigkeit, mit der diese Reifen tatsächlich gefahren werden dürfen, ist abhängig von Radlast, dem Sturzwinkel und anderen Spezifika des Fahrzeugs. Wer auf diesen Fahrzeugen Reifen mit modernerer Bezeichnung (entsprechend dieser Information) verwenden will oder muss, sollte sich an einen qualifizierten Reifenhändler oder an einen Reifenhersteller wenden. Hinweise finden Sie auch unter Punkt 9 und 10. Es sind die Ausführungen zu Lastindex und Geschwindigkeitsindex zu beachten. Viele Reifenhersteller bieten hierfür auch Unbedenklichkeitsbescheinigungen an.

 

g: Laufrichtungsbindung/ Kennzeichnung "OUT-SIDE"
Überwiegend an Reifen mit besonderer Profilgestaltung sind auf der Reifenflanke Bezeichnungen wie "Rotation", "Drehrichtung", "Direction", in Kombination mit einem Laufrichtungspfeil (s. auch Bild 2) eingeprägt. Bei der Reifenmontage ist diese vorgegebene Dreh- oder Laufrichtung zu beachten! Prüfen Sie nach jeder Radmontage die richtige Laufrichtung.
Einzelne neuere Reifen sind auf der Flanke mit der Aufschrift "Außenseite" oder "Out-Side" gekennzeichnet. Die Profile dieser Reifen sind dabei so gestaltet, dass die Reifen im montiertem Zustand auf dem Fahrzeug ein "ungleiches" Profilbild für die rechte und linke Seite ergeben (asymmetrisches Bilder). Dies ist von den Reifenherstellern so vorgesehen.

 

h: Tubeless("Schlauchlos")
Pkw-Reifen sind üblicherweise "Schlauchlos"-Typen. Das Einziehen eines Schlauches ist nicht nur überflüssig, es ist – von wenige Ausnahmen abgesehen - nicht zulässig. Im Zweifelsfall den Reifenhersteller befragen. Bei einer Reifenpanne mit  Luftverlust darf das allenfalls als zeitweiliger Notbehelf gelten.

 

M&S (Winterreifen/Ganzjahresreifen)

Winterreifen werden im Allgemeinen mit "M&S", "M+S" oder ähnlichen Abkürzungen gekennzeichnet. Hiermit ist nicht nur erkennbar, dass es sich um einen Reifentyp für die speziellen Anforderungen des Winterbetriebs (z.B. weicher Untergrund) handelt. Damit verbunden ist auch eine Ausnahmeregelung bezüglich der geforderten Geschwindigkeitsklasse (s. Punkt "9"). Ganzjahresreifen sind in diesem Zusammenhang als Winterreifen zu sehen und können nur als solche gewertet werden, wenn sie diese M+S-Kennzeichung tragen.

Sonderregelungen in einigen europäischen Ländern: Ist  "Winterausrüstung" (lt. Beschilderung) vorgeschrieben, dann erfordert dies Reifen mit M&S-Symbol. Insbesondere in Österreich wird darüber hinaus eine Profiltiefe von mindestens 4 mm gefordert - mit weniger Profil gelten derartige Exemplare schlichtweg als Sommerreifen. In Deutschland existiert diese Vorschrift zwar nicht, unterhalb ca. 4 mm ist eine Wintertauglichkeit aber tatsächlich kaum mehr gegeben.

 

Verschleißanzeiger

An sechs Stellen des gesamten Reifenumfangs sind beidseitig im Reifenschulterbereich am Rand der Lauffläche klein die Buchstaben "TWI" (oder ein Firmenlogo) eingeprägt (s. Bild 5). Wie in der Abbildung dargestellt, sind auf der Höhe der TWI-Kennzeichnungen im Grund der Profilrillen Erhebungen (Stege) angebracht. Spätestens wenn das Profil bis auf die Höhe dieser TWI-Stege abgenutzt ist, müssen die Reifen ausgetauscht werden, da die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 mm unterschritten wurde. Neben den TWI- Stegen in den Profilrillen sollte die Profiltiefe regelmäßig gemessen werden.

Bis zur Profiltiefe von 1,6 mm sollte der Reifen niemals abgefahren werden: ADAC-Versuche zeigen, dass bereits unter ca. 3 bis 4 mm die Haftung, insbesondere bei Nässe und Schnee, deutlich abnimmt! 

 

Produktionsdatum, DOT-Nummer

Seit dem Jahr 2000 wird das Herstellungsdatum als verschlüsselte vierstellige Nummer am Ende der DOT-Kennzeichnung angegeben. Die Stellen 1 und 2 stehen für die Produktionswoche, die Stellen 3 und 4 geben das Jahr an. Beispiel Bild: 04. Woche im Jahr 2004.

Verschlüsselungs-System bis 1999: Bis Ende 1999 wurde das Herstellungsdatum des Reifens verschlüsselt in den letzten 3 Ziffern der sog. "DOT"-Nummer angeben. Die ersten beiden Stellen nennen die Produktionswoche, die letzte Ziffer ist die Endzahl des Jahres. Beispiel: 409 =40. Woche 1999. Dass wir es mit den 90-iger Jahren zu tun haben, wird i.a. noch durch ein kleines Dreieck (rechts neben der 3-stelligen Zahl) deutlich gemacht.

 

E-Prüfzeichen

Das "ECE-Prüfzeichen" wird als "E" oder "e" dargestellt, es bestätigt die Einhaltung der europäischen Norm (ECE- R 30 für Pkw-Reifen).  
Wichtig: Seit dem Produktionsdatum 1.10.98  (40. Woche 98, entspricht DOT-Nummer 408) ist diese Kennzeichnung der Reifenflanke in Europa Pflicht. An einem Fahrzeug dürfen demzufolge keine Reifen montiert sein, die, sofern nach dem 1.10.98 produziert, dieses Prüfzeichen nicht aufweisen. Im Rahmen der Hauptuntersuchung ("TÜV") würde das als "schwerer Mangel" am Fahrzeug eingestuft. Ausnahme: Runderneuerte Reifen.

 

Runderneuerte Reifen 
  
Sie tragen als Kennzeichnung „R“, „runderneuert“, „retread“ oder „retreaded“. Das Datum der Runderneuerung wird in gleicher Weise wie das Herstellungsdatum von vollständig neu produzierten Reifen angegeben. Eine Kennzeichnungspflicht mit dem E-Prüfzeichen - wie bei den vollständigen Neuproduktionen (siehe Punkt E-Prüfzeichen) - ist für runderneuerte Reifen bislang nicht verpflichtend vorgeschrieben. Eine entsprechende Entscheidung wird allerdings für das Jahr 2004 erwartet.
Bislang können die Runderneuerungsbetriebe ihre Produkte auf freiwilliger Basis entsprechend der relevanten Norm ECE R 108 fertigen und prüfen lassen. Diese Reifen tragen dann auf der Flanke eine Kennzeichnung wie unter Punkt 6 beschrieben. Der ADAC empfiehlt, nur runderneuerte Reifen mit dieser E-Kennzeichnung zu erwerben.

 

Welche Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen sind erlaubt?

Abweichend von dem Grundsatz, daß die Bezeichnungen in den Fahrzeugpapieren und am Reifen übereinstimmen müssen, gelten folgende Ausnahmen:

Lastindex LI
s. Punkt "e". Der Lastindex des montierten Reifens darf größer sein als die entsprechende Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Beispiel: Fz.-Schein 165/65 R 13 76 T, Reifenaufschrift: 165/65 R 13 77 T. In Einzelfällen liegen die vom Fahrzeughersteller in de Fahrzeugpapieren vorgeschriebenen Lastindizes der Reifen deutlich über der Hälfte der maximalen Achslast (z.B. zwei Reifen mit einer Tragfähigkeit von jeweils 615 kg tragen eine Achse, die maximal mit 1080 kg belastet werden darf.) Seit 2005 ist es in diesen Fällen zulässig, Reifen mit einem niedrigeren Load-Index als vorgeschrieben zu verwenden. Die Mindestanforderung an die Reifen bezüglich des Load-Index ergeben sich somit bei Einzelradanordnung (bei Pkw üblich) als die Hälfte der maximalen Achslast. Beispiel: Wenn die maximale Achslast (Ziffer 16 im Fahrzeugschein) 1080 kg beträgt, würden Reifen ausreichen, der den Load-Index 87 (entspricht 545 kg siehe auch Tabelle Seite 4) tragen. Da den Reifen einer bestimmten Dimension meist auch die Tragfähigkeiten zugeordnet sind, hat der Reifenkäufer keine oder eine nur eingeschränkte Wahl bei dem Load-Index. Diese Regelung greift deswegen vorrangig bei Fahrzeugen, für die der Hersteller z. B. die Verwendung  von verstärkten Reifen (reinforced) vorsieht, obwohl dies nicht dringend nötig wäre. Bei zu fahrenden Geschwindigkeiten über 210 km/h bzw. bei Speed-Indizes oberhalb von H (V, W, oder Y) muss beachtet werden, dass Abschläge beim Load-Index des Reifen vorzunehmen sind. Siehe hierzu auch Punkt 2e und 2f auf den Seiten 4 und 5. Im Zweifel sollte der Reifenhandel über die richtige Wahl des Reifens befragt werden. Dazu alle Unterlagen bereitstellen.

Geschwindigkeitssymbol (Speed Index)
s. Punkt "f". Er darf „höherwertiger“ sein als die ent-sprechenden Eintragungen in den Papieren. Beispiel: Fz.-Schein 185/65 R 14 86 H, zulässig sind Reifen mit Aufschrift: 185/65 R 14 86 V. In Einzelfällen liegen die vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen Geschwindigkeitskennbuchstaben (Speed-Index) der Reifen deutlich über den Höchstgeschwindigkeiten des Fahrzeuges (z.B. W-Reifen für ein Fahrzeug, das nicht schneller als 189 km/h fährt). Seit 2005 ist es in diesen Fällen zulässig, Reifen mit einem niedrigeren Speed-Index zu fahren. Die Mindestanforderungen an den Reifen bezüglich des Speed-Index errechnen sich dabei aus der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit laut Fahrzeugschein (Ziffer 6) nach folgender Formel:

Höchstgeschwindigkeit (Ziffer 6) + 6,5 km/h + 0,01 x Höchstgeschwindigkeit (Ziffer 6).

Beispiel: Skoda schreibt für einen Superb Classic 1,9 TDI Reifen mit dem Speed-Index W (bis 270 km/h) bzw. Y (bis 300 km/h) vor. Diese Reifen sind bei einer Höchstgeschwindigkeit laut Fahrzeugschein von 189 km/h überdimensioniert. Mittels der oben genannten Formel reichen Reifen mit einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 198 km/h. Damit reichen Reifen mit dem Speed-Index H aus. Bei zu fahrenden Geschwindigkeiten über 210 km/h bzw. bei Speed-Indices oberhalb von H (V, W, oder Y) muss beachtet werden, dass Abschläge bei Load-Index des Reifen vorzunehmen sind. Siehe hierzu auch Punkt 2e und 2f auf den Seiten 4 und 5. Im Zweifel sollte der Reifenhandel über die richtige Wahl des Reifens befragt werden. Dazu alle Unterlagen bereitstellen.

Winter-/Ganzjahresreifen (nur mit M+S - Kennzeichnung, siehe auch* Punkt "M&S".):
Der Geschwindigkeitsindex darf für niedrigere Höchstgeschwindigkeiten gelten, als in den Fahrzeugpapieren für Sommerreifen eingetragen. In diesen Fällen muss ein Aufkleber mit der für den M+S-Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Sichtfeld des Fahrers angebracht werden. Beispiel: Fz.-Schein 195/65 R 14 89 H (Sommerreifen), zulässig sind auch Reifen mit Aufschrift: 195/65 R 14 89 Q M+S. In diesem Fall ist aber auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges durch die des Reifens entsprechend begrenzt und unbedingt einzuhalten. Werden in den Fahrzeugpapieren Reifendimensionen mit einem "M+S" angegeben (siehe auch Bild 1), so sind diese Angaben als Empfehlungen zu verstehen. M+S-Reifen mit dieser Dimension dürfen auch mit einen anderen z.B. auch niedrigeren Speed-Index verwendet werden. Dabei sind ggf. die Ausführungen zu Load- und Speed-Index zu beachten. Einschränkungen wie "nur Sommerreifen" oder "nur Winterreifen" haben grundsätzlich nur den Charakter von Empfehlungen. Bei Reifendimensionen, die nur als Sommerreifen gedacht sind, müssen ggf. Freigängigkeitsprobleme bei der Schneekettenmontage berücksichtigt werden.

P-Reifen (amerikanische Klassifizierung, Kennzeichnung z.B. P 225/60 R 15...).
Sie dürfen verwendet werden, wenn sie entsprechend der ECE-R30 gekennzeichnet sind, d.h. ihre Betriebskennung muss der in diesem Informationsblatt dargestellten Form entsprechen. Weicht die Kennzeichnung von der ECE-R 30 ab (z.B. kein Load-Index, kein Speed-Index), so muss der Reifenhersteller schriftlich die Übereinstimmung dieser Reifen mit entsprechenden Anforderungen der ECE-Norm bestätigen. Diese Bestätigung hat der Fahrer immer mitzuführen.
Sind in den Papieren (insbesondere von US-Modellen) "P"-Reifen eingetragen, so dürfen auch nach ECE-R 30 geprüfte Reifen verwendet werden, wenn mit Ausnahme des fehlenden Buchstabens "P" die Kennzeichnung auf dem Reifen mit Eintrag in den Fz.-Papieren übereinstimmt.

ZR- ,VR-Reifen.
Für schnelle, ältere Fahrzeuge wurden Reifen mit den Bezeichnungen VR (Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h) und ZR (über 270 km/h) in den Fahrzeugpapieren vorgeschrieben. Diese Reifen werden vielfach nicht mehr angeboten. Die maximale Geschwindigkeit, mit der diese Reifen tatsächlich gefahren werden dürfen, ist abhängig von Radlast, dem Sturzwinkel und anderen Spezifika des Fahrzeugs. Wer auf diesen Fahrzeugen Reifen mit modernerer Bezeichnung (entsprechend dieser Information) verwenden will oder muss, sollte sich an einen qualifizierten Reifenhändler oder an einen Reifenhersteller wenden. Hinweise finden Sie auch unter Punkt 9 und 10. Es sind die Ausführungen zu Lastindex und Geschwindigkeitsindex zu beachten. Viele Reifenhersteller bieten hierfür auch Unbedenklichkeitsbescheinigungen an.

 

Pkw-''Reifenbindungen''

Reifenbindungen (Reifenfabrikats- oder Reifentypenbindung), wie sie bis 2000 in den Fahrzeugpapieren von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern unter der Zeile 33 „Bemerkungen“ ggf. eingetragen wurden, haben nach Auskunft des BMVBW vom Februar 2000 „keine direkte Rechtswirksamkeit mehr und sind als Empfehlungen zu betrachten“. Bei der Wahl der Reifen muss der Fahrzeughalter oder –führer auf die Ungefährlichkeit und Vorschriftsmäßigkeit der Reifen achten. Selbstverständlich müssen alle in Frage kommenden Reifen EG- oder ECE-geprüft und entsprechend gekennzeichnet sein.

In der Praxis bedeutet dies für den Fahrzeughalter und/ oder –führer, dass er bei der Verwendung entsprechender Reifen ggf. die Verkehrssicherheit und die Vorschriftsmäßigkeit dieser Bereifung nachweisen muss. Dies kann er natürlich nur, wenn durch den Fahrzeug- oder Reifenhersteller entsprechende Prüfungen der Fahrzeug-Reifen-Kombination erfolgreich vorgenommen wurden, und dieser Umstand dem Fahrzeughalter und/ oder -führer auf einem Dokument (Unbedenklichkeitsbescheinigung, Reifenfreigabe, ...) bestätigt wird. Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist dann nicht erforderlich.

Ansprechpartner für Unbedenklichkeitserklärungen, Reifenfreigaben,....
Ein kundenorientierter Reifenhändler wird für die meisten Fahrzeuge, für die bislang eine Reifenbindung bestand, die entsprechenden Freigaben der Fahrzeug- oder Reifenherstellers parat halten. Er kann dem Kunden ein Original oder zumindest eine beglaubigte Kopie dieser Freigabe aushändigen. Es empfiehlt sich, dieses Dokument zusammen mit der Fahrzeugpapieren mitzuführen, auch wenn der Fahrer ggf. nicht dazu verpflichtet ist.

 

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